| Jährliches Dokument |
Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospekt- gesetzes (WpPG) hat ein Emittent, dessen Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Information enthält oder auf sie verweist, die der Emittent in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Bestimmungen veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat: |
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| Kontakt |
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