Ländliche Wege

 

Ländliche Wege und Wirtschaftswege unterliegen seit einigen Jahrzehnten stetig wachsenden Belastungen durch immer schwerere land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. So wurden auch die Regeln für den ländlichen Wegebau stetig und zuletzt im Jahr 2015 erweitert und präzisiert (Richtlinien für den Ländlichen Wegebau / RLW). 

Danach lassen sich ländliche Wege funktional unterteilen in Verbindungswege, Feldwege und Waldwege. Kennzeichnend für diese Wege ist, dass sie überwiegend nur für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zugelassen sind. Sie werden aber auch für den Viehtrieb, sowie als Rad- und Wanderwege genutzt.

 
Anwendungstechnische Hinweise

Es wird üblicherweise ein Beton der Festigkeitsklasse C 25/30 (LP) mit der Expositionsklasse XF3 eingebaut. Feuchteklasse WF. Zementgehalt 330 - 350 kg, w/z : < 0,5.

Windpark Rethwisch, Rethwisch (Schleswig-Holstein)

Fachlicher Kontakt

Andreas Michel
Produktmanager Zement

Telefon +49 40 36002-293
Mobil +49 170 7936856
andreas.michel@holcim.com