Abwasseranlagen

Der im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verwendete Begriff „Abwasseranlage“ umfasst alle Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung, insbesondere zum Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie zum Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. Der Begriff umfasst damit insbesondere Abwasserleitungen (Kanalisationen) und Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen).

Anwendungstechnische Hinweise

Zum Teil werden hier Zemente mit erhöhtem Sulfatwiderstand gefordert. Es kommen aber auch Betone mit erhöhtem Säurewiderstand zum Einsatz.

 

Regelwerke

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • jeweilige Landeswassergesetze
  • ZTV diverser Abwasserzweckverbände

Die Errichtung und Sanierung von Abwasseranlagen ist ein komplexes Vorhaben, das höchste Anforderungen an Material und Ausführung stellt. Im Zentrum der gesetzlichen Vorgaben steht das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), welches den Schutz unserer Gewässer vor schädlichen Einflüssen regelt. Ergänzt wird dies durch die detaillierteren Landeswassergesetze, die spezifische Regelungen für die Bundesländer treffen – beispielsweise bezüglich der Einleitungsqualität oder der Bauweise von Kläranlagen.

Darüber hinaus spielen die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) der Abwasserzweckverbände eine immer wichtigere Rolle. Diese ZTV legen oft sehr präzise Anforderungen an die verwendeten Baustoffe, die Verarbeitung und die Qualitätssicherung fest, um eine maximale Betriebssicherheit und Lebensdauer der Anlagen zu gewährleisten. 

Produktempfehlungen


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Zement:


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