ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Holcim
Holcim verpflichtet sich, seine Website gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde von den Websites https://www.holcim.de/, https://holcimacademy.com/ und https://www.holcimtrading.com/, die repräsentativ für die auf den Websites der verschiedenen Märkte der Holcim-Gruppe verwendeten Strukturen sind. Diese Erklärung zum Audit gilt für https://www.holcim.de/
Konformitätsstatus
Die Website Holcim https://www.holcim.de/ ist teilweise konform mit dem Allgemeinen Verbesserungsreferenzrahmen für Barrierefreiheit (RGAA), Version 4.1.2, aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten.
Testergebnisse
Das von der Firma fifty-five durchgeführte Konformitätsaudit an einer Stichprobe von 14 Seiten zeigt, dass 54% der Kriterien des RGAA, version 4.1.2, auf den geprüften Seiten erfüllt sind. Diese Rate wurde berechnet, indem die Anzahl der konformen Kriterien durch die Gesamtzahl der anwendbaren Kriterien geteilt wurde.

Nicht zugängliche Inhalte
Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich.
Mehrere Nichtkonformitäten werden in diesem Dokument beschrieben, von denen einige auf mehreren Seiten wiederkehren:
- Das Bild muss eine Textalternative haben.
- Das Bild muss eine detaillierte Beschreibung haben.
- Das Dekorationsbild muss von unterstützenden Technologien ignoriert werden.
- Der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund ist nicht ausreichend.
- Der Link muss einen Titel haben.
- Der Link muss eindeutig sein.
- Dieses Skript muss mit unterstützenden Technologien kompatibel sein.
- Die Webseite muss durch einen Dokumenttyp definiert sein.
- Eine Standardsprache muss vorhanden sein.
- Die Webseite muss einen Titel haben.
- Die Liste muss korrekt strukturiert sein.
- Der sichtbare Inhalt muss vorhanden bleiben, wenn die Stylesheets deaktiviert sind.
- Die Information muss verständlich bleiben, wenn die Stylesheets deaktiviert sind.
- Die Inhalte müssen ohne Informations- oder Funktionsverlust präsentiert werden.
- Jedes Formularfeld muss ein Etikett haben.
- Die Navigation darf keine Tastaturfalle enthalten.
- Zusätzliche Inhalte müssen mit der Tastatur erreichbar sein.
- Das Öffnen eines neuen Fensters darf nicht ohne Benutzeraktion ausgelöst werden.
- Die Bildunterschrift muss dem entsprechenden Bild zugeordnet sein.
- Die Dokumentstruktur muss kohärent sein.
- Der Tabellentitel muss korrekt mit der Tabelle verknüpft sein.
- Der Rahmen muss einen Titel haben.
- Jeder Link, dessen Natur nicht offensichtlich ist, muss im Vergleich zum umgebenden Text sichtbar sein.
- Eingabefelder müssen eine klare und relevante automatische Ausfüllung der Benutzerdaten ermöglichen.
- Zusätzliche Inhalte über CSS müssen sichtbar und mit Tastatur und Zeigegerät zugänglich sein.
- Versteckte Inhalte müssen von unterstützenden Technologien ignoriert werden.
- Die Formatierungstabelle muss verständlich sein, wenn sie linearisiert wird.
- Die Alternative zum Skript muss relevant sein.
- Dieses Skript muss mit der Tastatur und allen Zeigegeräten steuerbar sein.
- Die Information muss durch die Verwendung von Titeln strukturiert sein.
- Das herunterladbare Büro-Dokument muss eine zugängliche Version haben.
- Stylesheets müssen verwendet werden, um die Präsentation der Information zu steuern.
- Die Technik zur Verknüpfung jeder Zelle mit ihren Überschriften muss verwendet werden.
- Die Textalternative des Bildes muss relevant sein.
- Die Liste muss korrekt strukturiert sein.
- Stylesheets müssen verwendet werden, um die Präsentation der Information zu steuern.
- Der sichtbare Inhalt muss vorhanden bleiben, wenn die Stylesheets deaktiviert sind.
- Der Fokus muss für jedes Element, das den Fokus erhält, sichtbar bleiben.
- Zusätzliche Inhalte, die beim Fokuserhalt erscheinen, müssen vom Benutzer steuerbar sein.
- Die Seite muss mindestens zwei verschiedene Navigationssysteme haben.
- Die Tabulatorreihenfolge muss kohärent sein.
- Die Navigation darf keine Tastaturfalle enthalten.
- Das Öffnen eines neuen Fensters darf nicht ohne Benutzeraktion ausgelöst werden.
- Plötzliche Helligkeitsänderungen oder Blitzeffekte müssen korrekt verwendet werden.
- Jeder sich bewegende oder blinkende Inhalt muss vom Benutzer steuerbar sein.
Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung
Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung.
Inhalte, die nicht der Barrierefreiheitspflicht unterliegen
Keine Inhalte, die nicht der Barrierefreiheitspflicht unterliegen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.06.2025 auf der Grundlage der bis heute verfügbaren Inhalte erstellt.
Technologien, die zur Erstellung der Website verwendet wurden
- HTML5
- CSS
- JavaScript
Testumgebung
Die Überprüfungen der Inhaltswiedergabe wurden auf der Grundlage der von der Referenzbasis des RGAA 4.1.2 bereitgestellten Kombinationen mit den folgenden Versionen durchgeführt:
- Google Chrome
- Mozilla Firefox
- NVDA 2024.4.1 unter Windows 11
Werkzeuge zur Bewertung der Barrierefreiheit
- Browser-Inspektionswerkzeug
- Fruggr
- Web Developer Toolbar Erweiterungsleiste
- Screen Reader
- Textabstand-Editor
- PDF Accessibility Checker
Seiten der Website, die auf Konformität überprüft wurden
- Startseite
- Lösungen
- Kontakt
- Impressum
- Sitemap
- Anmeldeseite
- Berechnungsseite
- Standort
- Artikelliste (mit erweiterten Filtern)
- Liste der herunterladbaren Dateien (mit erweiterten Filtern)
- Nachhaltigkeit
- Produkte
- Anmeldungen zur Akademie
- Hilfe- und Barrierefreiheitsseite
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf einen Inhalt oder einen Dienst nicht zugreifen können, können Sie den Verantwortlichen der Website https://www.holcim.de/kontakt kontaktieren, um auf eine zugängliche Alternative verwiesen zu werden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.
Nachricht senden: https://www.holcim.de/kontakt
Kontakt:
Holcim (Deutschland) GmbH
Marketing & Communications
Troplowitzstraße 5
22529 Hamburg
Deutschland
Tel: 040 360020
Rechtsbehelfe
Dieses Verfahren ist in folgendem Fall zu verwenden. Sie haben dem Verantwortlichen der Website einen Barrierefreiheitsmangel gemeldet, der Sie daran hindert, auf einen Inhalt oder einen der Dienste des Portals zuzugreifen, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie:
Rechtsbehelfsordnung | Instanz | Art des Rechtsbehelfs | Bedingungen | Betroffene Öffentlichkeit |
---|---|---|---|---|
1 (Unverzichtbare Voraussetzung) | Rechtsbehelf vor nationalen Gerichten | Beschwerde | Verstoß gegen EU-Recht | Jeder Bürger |
2 | Europäische Kommission | Beschwerde | Verstoß gegen EU-Recht | Jeder Bürger |
3 | EUGH | Vorabentscheidung oder Vertragsverletzung | Über Gericht oder Kommission | Juristen, Anwälte |
4 | Europäisches Parlament | Petition | Jede Frage im Zusammenhang mit EU-Recht | Einwohner der EU |
5 | EU-Bürgerbeauftragter | Verwaltungsbeschwerde | Gegen eine EU-Institution | Einwohner der EU |
6 | EGMR | Individuelle Beschwerde | Nach internen Rechtsbehelfen | Opfer von Diskriminierung |
7 | Europäischer Ausschuss für soziale Rechte | Kollektive Beschwerde | Durch anerkannte NGOs | Kollektive, Verbände |