Annahme von Erdaushub

Die Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt aus Baumaßnahmen wird in Deutschland durch entsprechende Länder-Gesetzgebungen reguliert. Die Verfügbarkeit von Deponieraum, in dem mineralische Abfälle entsorgt werden können, nimmt immer weiter ab.

Holcim bietet an einigen Kieswerk- und Steinbruch-Standorten die Möglichkeit der Annahme von Erdaushub und Bauschutt im Rahmen der Erfüllung von Rekultivierungsverpflichtungen aus den jeweils erteilten Genehmigungen, an. Dabei sind geltende gesetzliche Rahmenbedingungen und Richtlinien einzuhalten. Für jeden Standort sind deshalb auf Basis der erteilten behördlichen Genehmigungen spezifische Annahmebedingungen und Verfahrensweisen definiert. Für unsere Kunden ist es wichtig, diese zu kennen, um eine reibungslose und schnelle Abwicklung zu gewährleisten.

Standorte und Annahmebedingungen 

An folgenden Standorten werden nach vorheriger Anmeldung und Prüfung Aushubmassen angenommen.

Eine Freigabe dieser Materialien erfolgt nach Auswertung von Baugrund- oder Bodengutachten und chemischer Parameter (siehe "Annahmebedingungen”).

Kontakt

Dominik Heinz
Region West
Projektmanager Lagerstätten Genehmigungen Umweltschutz

Telefon Telefon +49 641 9684-170
Mobil Mobil +49 (151) 29083159
Dominik.Heinz@holcim.com

Maik Hamann
Region Nord
Projektmanager Lagerstätten Genehmigungen Umweltschutz

Telefon +49 40 36002-304
Mobil +49 170 2902367
maik.hamann@holcim.com

Region Süd
Ihre Ansprechpartner in Baden-Württemberg