Beton für landwirtschaftliches Bauen

 

Beton hat sich als außerordentlich robuste und wirtschaftliche Bauweise in der Landwirtschaft bewährt. Entscheidend für die Langlebigkeit von Anlagen aus Beton sind

  • Solide Planung
  • Fachgerechte Ausführung 
  • Richtige Betonauswahl

Aufgrund wasserrechtlicher Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) werden Jauche, Gülle und Silagesickersäfte (JGS) grundsätzlich als wassergefährdend eingestuft.

JGS-Anlagen und Biogasanlagen müssen deshalb so beschaffen sein und betrieben werden, dass die in ihnen vorhandenen wassergefährdenden Stoffe nicht austreten können. Diese Anlagen müssen flüssigkeitsundurchlässig, standsicher und gegen die zu erwartenden  mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse widerstandsfähig sein.

Mit Inkrafttreten der „Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – AwSV“ am 01.08.2017 wurden folgende Anforderungen verschärft:

  • JGS-Anlagen und Biogasanlagen müssen deshalb so beschaffen sein und betrieben werden, dass die in ihnen vorhandenen wassergefährdenden Stoffe nicht austreten können.
Für folgende Anwendungen bietet Holcim passende Lösungen

Fachlicher Kontakt

Dietrich Stroh
Produktmanager Zement

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