Ländliche Wege
Ländliche Wege und Wirtschaftswege unterliegen seit einigen Jahrzehnten stetig wachsenden Belastungen durch immer schwerere land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. So wurden auch die Regeln für den ländlichen Wegebau stetig und zuletzt im Jahr 2015 erweitert und präzisiert (Richtlinien für den Ländlichen Wegebau / RLW).
Danach lassen sich ländliche Wege funktional unterteilen in Verbindungswege, Feldwege und Waldwege. Kennzeichnend für diese Wege ist, dass sie überwiegend nur für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zugelassen sind. Sie werden aber auch für den Viehtrieb, sowie als Rad- und Wanderwege genutzt.
Es wird üblicherweise ein Beton der Festigkeitsklasse C 25/30 (LP) mit der Expositionsklasse XF3 eingebaut. Feuchteklasse WF. Zementgehalt 330 - 350 kg, w/z : < 0,5.
Zement:
- Holcim Pur 4 N / CEM I 42,5 N
- Holcim Ferro 4 R / CEM II/A-S 42,5 R
- Holcim Duo 4 N / CEM III/A 42,5 N
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Fachlicher Kontakt
Andreas Michel
Produktmanager Zement
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