Die Rohstoffsicherung ist stets mit einem langfristigen Vorbereitungs- und Planfeststellungsverfahren verbunden. Deshalb wurden bereits seit 2017 verschiedene notwendige und teilweise sehr zeitintensive Vorarbeiten durchgeführt. Im Rahmen umfangreicher Erkundungen hat sich Holcim zunächst einen verbesserten Wissensstand über die anliegende Geologie – also Rohstoffe wie Torf, Sande, Mergel, Kreide und Salz – im geplanten Abbaugebiet verschafft. Zentrale Frage: Was haben wir in welcher Qualität und welchem Zustand an Rohstoffen vorliegen? Zudem wurden die Eckpunkte für das Abbaukonzept aufgestellt: Betriebswasserspiegel ca. -15 Meter, Trockengewinnung oberhalb des Betriebswasserspiegels und Nassgewinnung darunter, Abschnittsweiser Aufschluß der Fläche von Süden startend, Verlegung des Breitenburger Kanals in den Westen. Zentrale Frage: Wie und mit welchen Auswirkungen könne wir den Rohstoff gewinnen?
Auf Basis der so gewonnenen Informationen entwickelte Holcim – zusammen mit vielen bereits vorliegenden Informationen – den ersten Entwurf einer Vorhabensbeschreibung für die Erschließung von Moorwiese/Moorstücken. Darin muss der aus dem Vorhaben mögliche Einfluss auf die umliegenden Güter ersichtlich sein. Zentrale Frage: Warum wird was wo und wie gemacht?

Auf dieser Basis wird ein „Scoping-Termin" mit der Planfeststellungsbehörde, den Trägern öffentlicher Belange und der weiteren Fachöffentlichkeit durchgeführt, in welchem der Untersuchungsrahmen und -umfang des für die Planfeststellungsunterlagen benötigten Umweltverträglichkeitsprüfungsberichts festgelegt werden kann. Der notwendige Untersuchungsrahmen der Prüfung wird im Scoping-Termin in einem Fachgespräch zwischen dem Vorhabensträger Holcim, den beteiligten Behörden, zugezogenen Sachverständigen, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen eingehend besprochen. Im Mittelpunkt stehen Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Durchführung relevante Fragen. Es erfolgt noch keine inhaltliche Prüfung der Umweltverträglichkeit.
Der Scoping-Termin ist noch nicht die Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Planfeststellungsverfahren. Mögliche Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger zu den Vorhaben werden in einem gesonderten Erörterungstermin behandelt.
Aktueller Stand (Februar 2021): Ursprünglich sollte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens im Frühjahr 2020 ein erstes Untersuchungskonzept bei einem sogenannten Scopingtermin gemeinsam mit der zuständigen Behörde und den Trägern öffentlicher Belange diskutiert werden. Aufgrund der Pandemie-Ausnahmesituation war ein Präsenztermin allerdings nicht möglich. Stattdessen hat Holcim die schriftlichen Kommentare und Stellungnahmen in Abstimmung mit der Behörde gesichtet und das Untersuchungskonzept nochmals an verschiedenen Stellen vertieft und überarbeitet. Am 9. Februar 2021 wurde das aktualisierte Konzept an die Genehmigungsbehörde gesendet, die im Anschluss wieder die Träger öffentlicher Belange um erneute Durchsicht und Kommentare bittet. Dazu haben diese sechs Wochen Zeit.
Vor Beginn des Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung teilt die zuständige Behörde dem Antragsteller Holcim dann in einem Schreiben das Ergebnis der erneuten Scoping-Abstimmungen (Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen) mit.

Gemäß § 4 UVPG ist die anschließende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ein unselbstständiger Teil eines verwaltungsbehördlichen Verfahrens, das einer Zulassungsentscheidung dient. Im Vorhabenzusammenhang handelt es sich in diesem Fall um ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren. In den Folgejahren steht dann eine umfangreiche, detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung an, bei der alle Beeinträchtigungen auf die Umwelt (Luft, Lärm, Wasser, Licht usw.) untersucht und deren Auswirkung gutachterlich eingehend bewertet werden. (1) Umweltverträglichkeitsuntersuchung, (2) Landschaftspflegerischer Begeitplan, (3) Natura 2000 Vorprüfung (ggf. nachfolgende Verträglichkeitsuntersuchung) und (4) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Parallel dazu wird eine detaillierte Vorhabensbeschreibung als wichtiger Teil der einzureichenden Planfeststellungsunterlagen verfasst. Erst wenn hier alle Informationen eingeholt und ausgewertet sind sowie offene Fragen geklärt wurden, folgen die weiteren Verfahrensschritte:
Die offizielle Einreichung der Antragsunterlagen zur Planfeststellung ist der Startpunkt für den weiteren Ablauf im Genehmigungsverfahren. Öffentliche Einsicht: Anschließend werden die Antragsunterlagen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens auch öffentlich zur Einsicht ausgelegt und es besteht für die Betroffenen, der Fachöffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange später eine Frist, um Einwendungen einzureichen. Die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger zu den Vorhaben werden anschließend in einem gesonderten Erörterungstermin behandelt. Hier kann es für Holcim gegebenenfalls noch zu weiteren notwendigen Ergänzungen in den Antragsunterlagen kommen. Ziel von Holcim ist es, im Jahr 2029 den Planfeststellungsbeschluss in den Händen zu halten.