Entsprechenserklärung zum deutschen corporate governance kodex

 

Vorstand und Aufsichtsrat der Holcim (Deutschland) AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 21.5.2003 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" unter Ausübung der folgenden in diesem Kodex ausdrücklich vorgesehenen Wahlrechte entsprochen wird:

1) Eine erfolgsorientierte Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht vorgesehen.

2) Eine Individualisierung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Corporate Governance Bericht erfolgt nicht.

3) Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Anhang des Konzernjahresabschlusses nicht in Vergütungskomponenten aufgeteilt.

4) Angaben zu den Grundzügen des Vergütungssystems sowie dessen Ausgestaltung werden nicht gemacht.

5) Eine Individualisierung der Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang des Konzernjahresabschlusses erfolgt nicht.

6) Im Laufe eines Geschäftsjahres wird nur ein Zwischenbericht veröffentlicht.


Hamburg, 31. März 2006