Entsprechenserklärung zum deutschen corporate governance kodex

 

Vorstand und Aufsichtsrat der Holcim (Deutschland) AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 21.5.2003 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" unter Ausübung der folgenden in diesem Kodex ausdrücklich vorgesehenen Wahlrechte entsprochen wird:

1) Entsprechend des Hauptversammlungsbeschlusses wird eine individualisierte und in Komponenten aufgegliederte Offenlegung der Vorstandsvergütung nicht vorgenommen.

2) Die Darstellung der konkreten Ausgestaltung von Vergütungskomponenten des Vorstands, die langfristige Anreizwirkung haben, umfasst nicht deren Wert.

3) Bei den Angaben zu Versorgungszusagen für den Vorstand wird die jährliche Zuführung nicht angegeben.

4) Eine erfolgsorientierte Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht vorgesehen.

5) Eine Individualisierung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Corporate Governance Bericht erfolgt nicht.

6) Im Laufe eines Geschäftsjahres wird nur ein Zwischenbericht veröffentlicht.


Hamburg, 27. März 2007