Annahme von Erdaushub
Die Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt aus Baumaßnahmen wird in Deutschland durch entsprechende Länder-Gesetzgebungen reguliert. Die Verfügbarkeit von Deponieraum, in dem mineralische Abfälle entsorgt werden können, nimmt immer weiter ab.
Holcim bietet an einigen Kieswerk- und Steinbruch-Standorten die Möglichkeit der Annahme von Erdaushub und Bauschutt im Rahmen der Erfüllung von Rekultivierungsverpflichtungen aus den jeweils erteilten Genehmigungen, an. Dabei sind geltende gesetzliche Rahmenbedingungen und Richtlinien einzuhalten. Für jeden Standort sind deshalb auf Basis der erteilten behördlichen Genehmigungen spezifische Annahmebedingungen und Verfahrensweisen definiert. Für unsere Kunden ist es wichtig, diese zu kennen, um eine reibungslose und schnelle Abwicklung zu gewährleisten.
An folgenden Standorten werden nach vorheriger Anmeldung und Prüfung Aushubmassen angenommen:
Eine Freigabe dieser Materialien erfolgt nach Auswertung von Baugrund- oder Bodengutachten und chemischer Parameter (siehe "Downloads”).
Werk | Region | Sachbearbeiter |
West |
Marina Gerbitz |
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West |
Marina Gerbitz |
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West |
Marina Gerbitz |
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West |
Marina Gerbitz |
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Nord |
Dirk Schmitz |
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Nord |
Olaf Ossenkop |
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Süd |
Astrid Kaschewski |
Fachlicher Kontakt
Thilo Orgis
Region West
Projektmanager Lagerstätten Genehmigungen Umweltschutz
Telefon +49 641 9684-153
Mobil +49 1511 2537203
thilo.orgis@holcim.com
Maik Hamann
Region Nord
Projektmanager Lagerstätten Genehmigungen Umweltschutz
Telefon +49 40 36002-304
Mobil +49 170 2902367
maik.hamann@holcim.com
Region Süd
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- Buss Basalt Gambach_Annahmebedingungen Erdaushub
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