Annahme von Erdaushub

 

Die Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt aus Baumaßnahmen wird in Deutschland durch entsprechende Länder-Gesetzgebungen reguliert. Die Verfügbarkeit von Deponieraum, in dem mineralische Abfälle entsorgt werden können, nimmt immer weiter ab.

Holcim bietet an einigen Kieswerk- und Steinbruch-Standorten die Möglichkeit der Annahme von Erdaushub und Bauschutt im Rahmen der Erfüllung von Rekultivierungsverpflichtungen aus den jeweils erteilten Genehmigungen, an. Dabei sind geltende gesetzliche Rahmenbedingungen und Richtlinien einzuhalten. Für jeden Standort sind deshalb auf Basis der erteilten behördlichen Genehmigungen spezifische Annahmebedingungen und Verfahrensweisen definiert. Für unsere Kunden ist es wichtig, diese zu kennen, um eine reibungslose und schnelle Abwicklung zu gewährleisten.

An folgenden Standorten werden nach vorheriger Anmeldung und Prüfung Aushubmassen angenommen:


Eine Freigabe dieser Materialien erfolgt nach Auswertung von Baugrund- oder Bodengutachten und chemischer Parameter (siehe "Downloads”).