Fundamente für Brücken

 

Die betontechnischen Anforderungen für Fundamente für Brücken gleichen in der Regel den Anforderungen im Tiefbau. Die Bodenverhältnisse bestimmen die Dimensionierung der Fundamente so, dass die Lasten des Bauwerks in den Untergrund abgeleitet werden können. Bei hohen Lasten und geringer zulässiger Bodenpressung müssen auch Bohrpfähle für die Lastableitung genutzt werden.

Anwendungstechnische Hinweise

Eine höhere Festigkeitsklasse als C30/37 darf bei Bohrpfählen rechnerisch nicht in Ansatz gebracht werden. Der Beton muss beim Pumpen stabil sein. Für den Einbau der Pfähle wird meist eine Konsistenz F5 benötigt.

Regelwerke
  • Betonanforderungen im Regelfall: C25/30 F5 XC4, XF1, XA1 GK 32
  • ZTV-ING (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien Ausgabe 1/201)
  • Zu den Fundamenten gehören manchmal Bohrpfähle bei entsprechenden Baugrundverhältnissen, die dann in der DIN EN 1536 und DIN SPEC 18140 geregelt sind.
Eisenbahnüberführung Filstalbrücke
Schiersteiner Brücke, Mainz-Wiesbaden
Autobahnbrücke A57, Dormagen

Fachlicher Kontakt

Holcim (Deutschland) GmbH

Telefon +49 5132 927-432
technisches-marketing@holcim.com