Wasserundurchlässige Bauwerke

 

Wasserundurchlässige Betone (WU-Betone) weisen einen hohen Wassereindringwiderstand nach DIN EN 206‐1 und DIN 1045‐2 auf. Sie werden in aller Regel zur Herstellung von wasserundurchlässigen Bauwerken verwendet. Zur Planung und Ausführung ist die DAfStb-Richtlinie «Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton» (WU‐Richtlinie) anzuwenden.

Die WU‐Richtlinie gilt für teilweise oder vollständig ins Erdreich eingebettete Betonbauwerke und -bauteile, bei denen der Beton die lastabtragende Funktion und jene der Wasserundurchlässigkeit grundsätzlich auch ohne zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen übernimmt. Damit sind im wesentlichen flächige, nachträglich aufgebrachte Abdichtungslagen gemeint.

Sehr wohl hingegen müssen konstruktionsbedingte Durchdringungen und Fugen, wie Stöße oder aber Arbeits- und Dehnungsfugen zur Sicherstellung der Wasserundurchlässigkeit abgedichtet werden. Dies kann beispielsweise durch innenliegende Fugenbänder geschehen.

 

Anwendungstechnische Hinweise

Folgende Punkte sind bei der Herstellung von wasserundurchlässigen Bauwerken zu beachten:

  • Auswahl des Bemessungskonzeptes nach Richtlinie
  • Beachtung der Mindestbauteildicken je nach Beanspruchung und Nutzung

  • Auswahl eines geeigneten Betons inklusive des erforderlichen Größtkorns
  • Mindestens Druckfestigkeitsklasse C25/30 mit einem w/z-Wert von höchstens 0,60
  • Bei Ausnutzung der Mindestbauteildicken Verwendung eines C30/37
  • Konsistenz > F4, leicht- oder selbstverdichtend
  • Verwendung einer Anschlussmischung mit einem Größtkorn von 8 mm im Bereich des Sohle-Wandanschlusses
  • Zur Reduzierung der rissbreitenbeschränkenden Bewehrung kann Holcim SteelPact verwendet werden
  • Die Verwendung von WU-Beton bei drückendem Wasser unterliegt der Überwachungsklasse 2

Fachlicher Kontakt

Holcim (Deutschland) GmbH

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