Einsatz von Ersatzbrennstoffen im Zementwerk entspricht dem Recht

Holcim Anlagen entsprechen dem Stand der Technik / Zementwerk hält Grenzwerte ein

 

Dotternhausen. Holcim betreibt im Zementwerk Dotternhausen mit der SNCR-Anlage zur Verminderung von Emissionen eine Anlage, die dem Stand der Technik entspricht. Dies unterstreicht das Verwaltungsgericht Sigmaringen im Rahmen des Beschlusses, den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Klägers aus Dotternhausen abzulehnen.

Der Kläger wollte mit seinem Antrag verhindern, dass im Zementwerk Kohle komplett durch Ersatzbrennstoffe ersetzt werden kann. Holcim hat bereits im Frühjahr 2017 grünes Licht vom Regierungspräsidium Tübingen für den Einsatz von 100% Ersatzbrennstoffen erhalten.

Werksleiter Dieter Schillo: „Der Ersatz von Steinkohle durch Ersatzbrennstoffe bringt für alle Seiten Vorteile: Für die Umwelt, weil die Genehmigung niedrigere Emissionsgrenzwerte vorgibt, die das Zementwerk dank Investitionen in die Anlagentechnik und optimierter Betriebsweise problemlos bereits seit 2017 einhält. Für die Gesellschaft, weil hier der Rohstoff Kohle gespart wird und vor allem weil im Sinne der Kreislaufwirtschaft Stoffkreisläufe geschlossen werden.”

Zu den Ersatzbrennstoffen, die seit vielen Jahren im Zementwerk eingesetzt werden, zählen Trockenklärschlamm, Dachpappe, Altreifen, Bearbeitungsöle, Kunststoffe und Papierfaserfangstoffe. Werksleiter Dieter Schillo: „Wir bleiben bei den gleichen Stoffen, werden allerdings für eine größere Menge als bisher eine sinnvolle Verwertung anbieten und gleichzeitig die Zementproduktion nachhaltiger machen können.“

Der Dotternhausener Kläger forderte zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ein. Das Verwaltungsgericht bezeichnet die durchgeführte UVP-Vorprüfung als ausreichend. Insofern blieb auch hier die Rüge des Klägers erfolglos. Auch die Kritik an den Ausnahmegenehmigungen für die Emissionen an Gesamtkohlenstoff, Ammoniak und Kohlenmonoxid ist nicht gerechtfertigt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sind diese Ausnahmegenehmigungen rechtmäßig.

 


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